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Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)

Stadt Munster - Fachgruppe 22 - Soziales

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Bürgergeld“) soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stärken. Sie soll dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Außerdem soll sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

Anspruchsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt, ihre Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (insbesondere unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, Eltern, Ehe- und Lebenspartner, Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften) nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (insbesondere Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern) erhalten.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II, mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebende nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialgeld, sofern sie nicht Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - haben.

Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, besteht ergänzend Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II).

Auch Personen, die erwerbstätig sind, deren Einkommen aber nicht existenzsichernd ist, erhalten (aufstockende) Leistungen nach dem SGB II. Gleiches gilt für hilfebedürftige Personen, die Arbeitslosengeld I erhalten.

Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft die/der Sachbearbeiter/in.

Die Leistung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (zuständig ist hierfür der Landkreis Heidekreis)
  • Arbeitslosengeld II
    • Regelleistung
    • Kosten für die Unterkunft und Heizung
    • Leistungen für Mehrbedarfe
    • Einmalige Beihilfen
    • Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
  • Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres

Hinweise:
Eine Leistungsgewährung erfolgt gegebenenfalls ab Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Gewährung (Nachzahlung) für Zeiten vor dem Monat der Antragstellung ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständigen Ansprechpartner/innen der Fachgruppe Soziales der Stadt Munster.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zuständigen Mitarbeiter/innen beraten Sie, welche Unterlagen vorzulegen sind, da dies vom Einzelfall abhängt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Rufen Sie den Online-Antrag einfach und bequem auf der Homepage des Landkreis Heidekreises auf:

Bürgergeld - Online-Antrag

Anschrift

Öffnungszeiten

Telefonisch, per E-Mail und nach vorheriger Terminabsprache:
Montag........... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Dienstag......... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch........ 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag.... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag............ 08:30 – 13:00 Uhr

Ansprechperson

Dittbrenner
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.14
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Kaq - Moh, Asyl A -Z
Telefon
05192 130-2203
Fax
05192 130-982203
Mark Hamers
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.04
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Cj - F, Wohngeld H - Q
Telefon
05192 130-2202
Fax
05192 130-982202
Irina Hein
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.06
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II A - Bel, Wohngeld A - G
Telefon
05192 130-2205
Fax
05192 130-982205
Lehmann
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.15
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II G - Kap, Asyl A - Z
Telefon
05192 130-2210
Fax
05192 130-982210
Redecker
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.16
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II T - Wa, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2211
Fax
05192 130-982211
Martina Rode
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.03
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Bem - Ci, Wohngeld R - Z
Telefon
05192 130-2207
Fax
05192 130-982207
Janet Rohde
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.07
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Moi - Sad, Asyl A - Z
Telefon
05192 130-2204
Fax
05192 130-982204
Steinmüller
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.19
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Sae - Sg, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2201
Fax
05192 130-982201
Stoll
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.18
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Sh - Sz, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2206
Fax
05192 130-982206
Werlich
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.17
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Wb - Z, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2209
Fax
05192 130-982209

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