Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich folgende Hilfen:
An die zuständigen Ansprechpartner/innen der Fachgruppe Soziales der Stadt Munster.
Die zuständigen Mitarbeiter/innen beraten Sie, welche Unterlagen vorzulegen sind, da dies vom Einzelfall abhängt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.