Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die verkehrsbedeutsamen Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind. Grundlage ist ein Streu- und Räumplan, nach dem der Winterdienst vorrangig in Hauptverkehrsstraßen sowie die Straßen und Wege zu Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen erfolgt.