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Ansprechpartner & mehr

Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

Stadt Munster - Fachgruppe 32 - Planung und Bau

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Munster Fachgruppe 32 Planung und Bau.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind ggf. der Landkreis, das Land oder der Bund zuständig

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

die AG Kommunenredaktion

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Ansprechperson

Ottmar Harwege
Abteilung: Fachgruppe 32 - Planung und Bau
Raum: 1.11
Telefon
05192 130-3203
Fax
05192 130-983203

Parken

Parkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 45
Behindertenparkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 5
Parkplatz: Poststraße
Anzahl: 18

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