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Ansprechpartner & mehr

Gewässeraufsicht

Stadt Munster - Fachgruppe 32 - Planung und Bau

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen

• zur Sicherstellung der Entwässerungsfunktion
• zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
• zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
• zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
• zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.

Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128  Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.

In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei anderen Behörden.

Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Ansprechperson

Ottmar Harwege
Abteilung: Fachgruppe 32 - Planung und Bau
Raum: 1.11
Telefon
05192 130-3203
Fax
05192 130-983203

Parken

Parkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 45
Behindertenparkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 5
Parkplatz: Poststraße
Anzahl: 18

Barrierefreiheit

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