Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen
• zur Sicherstellung der Entwässerungsfunktion
• zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
• zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
• zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
• zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.
Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128 Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).