Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.
Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.
Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei. Bedürfen jedoch einer Erlaubnis zur Einleitung des Abwassers in ein Gewässer (hierzu zählt auch das Grundwasser). Die Erlaubnis wird von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Soltau Fallingbostel erteilt. Der Neubau einer Kleinkläranlage muss dem Stand der Technik gemäß Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und DIN 4261 entsprechen. Die Errichtung einer Kleinkläranlage ist nur auf Grundstücken möglich auf denen die Abwasserbeseitigungspflicht durch Satzung der Stadt Munster übertragen wurde.
In der Stadt Munster wird das Abwasser im Trennsystem zentral beseitigt. Es gibt separate Kanalsysteme für die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers.
1. Schmutzwasser
Für den Anschluss an die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Stadt Munster gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang, d. h. dort, wo eine Kanalisation vorhanden ist, müssen die Grundstücke angeschlossen werden.
Einzelheiten zum Anschluss des Grundstückes, zu den Einleitungsbedingungen und zur Grundstücksentwässerungsanlage sind in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Munster geregelt.
Sie benötigen eine Genehmigung der Stadt Munster, wenn Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen möchten. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Die Schmutzwassergebühr beträgt für jeden vollen Kubikmeter Schmutzwasser 4,05 Euro. Die Abrechnung erfolgt über die Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH.
2. Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser sollte nach Möglichkeit auf den Grundstücken versickern oder z. B. für die Gartenbewässerung genutzt werden. Nur wenn dies nicht möglich und eine Niederschlagswasserkanalisation vorhanden ist, kann das Niederschlagswasser dort eingeleitet werden.
Einzelheiten sind ebenfalls in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Munster geregelt. Sie benötigen eine Genehmigung der Stadt, wenn Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation anschließen möchten. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Die jährliche Niederschlagswassergebühr wird für die gemäß „Abgabensatzung für Abwasserbeseitigung“ anrechenbare Grundstücksfläche mit 1,86 Euro /m² berechnet.
Die Abrechnung erfolgt über die Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH.