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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung

Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Gewerbe

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Zuständig ist die Stelle, bei der die beantragende Person mit einer Wohnung gemeldet ist. Die antragstellende Person kann sich nicht vertreten lassen.

Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwe >zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 9)

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Bei natürlichen Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz, bei juristischen Personen nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister).

Voraussetzungen

  • bei natürlichen Person:
    • vollendetes 18. Lebensjahr
    • persönliche Antragstellung
  • bei juristischen Personen:
    • Antragstellung durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma
  • Erteilung der Auskunft erfolgt nur, soweit sie Ihre Person oder den Gewerbebetrieb betrifft

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • für behördliche Zwe >Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 13,00.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: nein, formloser Antrag: formloser Antrag

Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich

Onlineverfahren auf der Internetseite des BfJ

Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 1. September 2014 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online im Internet zu beantragen und zu bezahlen.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Ansprechperson

Julia Böhm
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982112
Friederike Cohrs
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Susanne Fischer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114
Sara-Therese Köhler
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Anja Kupitz
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982111
Violetta Uhrich
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114

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