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Namensrechtliche Erklärung

Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Standesamt

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:

Bei Ehegatten:

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
  • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
  • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Bei Kindern:

  • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

Ob und in welcher Form eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch das Standesamt geklärt werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen oder das Kind geboren wurde. Die Erklärung kann auch bei der Verwaltung abgegeben werden, in der der Antragsteller / die Antragstellerin seinen / ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Erklärung zur Namensführung ist gebührenpflichtig mit 30,00 € bis 45,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständige Standesamt (dem Eheschließungs- bzw. dem Geburtsort) zugegangen ist.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 08.30 - 13.00 Uhr

Ansprechperson

Sabrina Lauer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Standesamt
Raum: 0.13
Telefon
05192 130-2105
Fax
05192 130-982105

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