Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung wird ein neuer Personalausweis benötigt.
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen. Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abgeben.
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Gebühr: 22,80 Euro Personalausweis für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gebühr: 37 Euro Personalausweis für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer: 3 bis 6 Wochen
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Passesetz (PassG) Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport