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Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Teaser

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift (ab 9 Jahre), Aufnahme der Fingerabdrücke (ab 6 Jahre) und der Identitätsprüfung unabdingbar.
Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.

Voraussetzungen

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigten notwendig.
Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften aller Sorgeberechtigten erforderlich.

Es reicht aus, wenn ein Sorgeberechtigter den Ausweis beantragt und der andere Sorgeberechtigte eine Einverständniserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt.

Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)      

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Digitales Passbild
  • Geburtsurkunde im Original
  • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
  • deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
  • bei nur einer/einem Sorgeberechtigten
    • Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".

Gebühr: 22,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche

Gebühr: 30,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat

Gebühr: 45.60 Euro (doppelte Gebühr)

Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit

Gebühr: gebührenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr

Ansprechperson

Julia Böhm
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982112
Friederike Cohrs
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Susanne Fischer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114
Violetta Uhrich
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114

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