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Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen

Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Teaser

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
  • Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung  im Dokument abgenommen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Voraussetzungen

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie beziehungsweise die oder der Erziehungsberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Spezielle Hinweise - Voraussetzungen

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigten notwendig.
Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften aller Sorgeberechtigten erforderlich.

Es reicht aus, wenn ein Sorgeberechtigter den Ausweis beantragt und der andere Sorgeberechtigte eine Einverständniserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt.

Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)      

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Geburtsurkunde im Original
  • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
  • deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
  • bei nur einer/einem Sorgeberechtigten
    • Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".

Gebühr: 22,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche

Gebühr: 30,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat

Gebühr: 45.60 Euro (doppelte Gebühr)

Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit

Gebühr: gebührenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr

Ansprechperson

Irene Bierbrauer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982113
Susanne Fischer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
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05192 130-2109
Fax
05192 130-982114
Anja Kupitz
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
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05192 130-2109
Fax
05192 130-982111
Birte Tödter
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
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05192 130-2109
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