Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die Stadt Munster korrigiert werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Änderung muss der Stadt Munster unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer: 0 Tag in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport