Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der Stadt Munster gemeldet werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt in der sich der Hauptwohnsitz befindet. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport