Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der Stadt Munster mitzuteilen und dieser der Stadt Munster vorzulegen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
§ 15 Nr. 3 Passgesetz (PassG)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport