Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in die gezogen wurde.
Es fallen keine Gebühren an.
§ 15 Nr. 1 Passgesetz (PassG) § 15 Abs. 4 Nr. 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport