Der Reisepass liegt bei der Stadt Munster bereit, bei der er beantragt wurde.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die Stadt Munster.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Stadt Munster.
Passgesetz (PassG) Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport