Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Gebühr: 59,50 Euro für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gebühr: 82,00 Euro für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer: 3 bis 6 Wochen
Passgesetz (PassG) Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Inners und Sport