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Ansprechpartner & mehr

Reisepass Ausstellung im Ausland

Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die Stadt Munster ein Reisepass ausgestellt werden.

Teaser

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.

  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin
  • Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen
  • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
  • Wenn der Pass fertig ist, werden Sie informiert.

Spezielle Hinweise - Verfahrensablauf

Die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) wird durch die Stadt Munster bei Antragstellung eingeholt.

Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Ein ggf. vorhandener alter Reisepass ist abzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Munster.

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
  • Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • ggf. Urkunden im Original

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 97,00 Euro
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr: 174,00 Euro
Expressreisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren

Gebühr: 129,00 Euro
Expressreisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr: 107,00 Euro
Expressreisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Gebühr: 142,00 Euro
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren

Gebühr: 152,00 Euro
Expressreisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahren

Gebühr: 75,00 Euro
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Gebühr: 120,00 Euro
für Antragsteller/-innen über 24 Jahren

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre

Bearbeitungsdauer: 6 Wochen

Bearbeitungsdauer: 3 Tage
für den Expressreisepass (Beantragung bis 12.00 Uhr)

Bearbeitungsdauer

  • Reisepass: circa 4  Wochen
  • Expressreisepass: circa 2 bis 3 Wochen
  • vorläufiger Reisepass: sofort

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
Die Formulare für die Beantragung finden Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.

Was sollte ich noch wissen?

Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.

Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt

Fachlich freigegeben am

20.08.2020

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr

Ansprechperson

Irene Bierbrauer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982113
Susanne Fischer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114
Anja Kupitz
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982111
Birte Tödter
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-2113

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