Die Auskunftssperre wird durch die Stadt Munster eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Munster.
Es fallen keine Gebühren an.
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Geltungsdauer der eingerichteten Sperre beträgt 2 Jahre.
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.