alles rund um Bürgerdienste
der Stadt Munster
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Passgesetz (PassG) Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport