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Personalausweis beantragen

Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden.

Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Teaser

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Verfahrensablauf

  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
  • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. 
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin. 
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
  • Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.
     

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • ggf. Urkunden im Original
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter bei Ausstellung eines Personalausweises, wenn der Antragsteller unter 16 Jahren ist.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 37 Euro
Antragsteller ab 24 Jahren

Gebühr: 22,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche

Gebühr: 30,00 Euro

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: doppelte Gebühr
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit

Gebühr: gebührenfrei
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall

Gebühr: gebührenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises

Gebühr: gebührenfrei
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben

Gebühr: gebührenfrei
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Anträge / Formulare

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 10. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Rechtsbehelf

Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Personalausweisbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr

Ansprechperson

Irene Bierbrauer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982113
Susanne Fischer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114
Anja Kupitz
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982111
Birte Tödter
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-2113

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