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Personalausweis beantragen

Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden.

Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Teaser

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Digitales Passbild
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • ggf. Urkunden im Original
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter bei Ausstellung eines Personalausweises, wenn der Antragsteller unter 16 Jahren ist.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 46 Euro
Antragsteller ab 24 Jahren

Gebühr: 27,60 Euro
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche

Gebühr: 30,00 Euro

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: doppelte Gebühr
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit

Gebühr: gebührenfrei
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall

Gebühr: gebührenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises

Gebühr: gebührenfrei
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben

Gebühr: gebührenfrei
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Anträge / Formulare

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 10. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Was sollte ich noch wissen?

In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr

Ansprechperson

Julia Böhm
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982112
Friederike Cohrs
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Susanne Fischer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114
Violetta Uhrich
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114

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