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Reisepass Ausstellung vorläufig

Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden/Antragstellung bis 12.00 Uhr) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Spezielle Hinweise - Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dieses  ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. Urkunden im Original
  • ggf. Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 26,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer: 1 Jahr

Bearbeitungsdauer: 0 Tag
die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort

Was sollte ich noch wissen?

Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr

Ansprechperson

Julia Böhm
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982112
Friederike Cohrs
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Susanne Fischer
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114
Sara-Therese Köhler
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Anja Kupitz
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982111
Violetta Uhrich
Abteilung: Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Raum: 0.09
Telefon
05192 130-2109
Fax
05192 130-982114

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