Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Die erstmalige Zulassung eines neuen Kraftfahrzeuges in Munster kann nur erfolgen, wenn bereits eine deutsche Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief) vorliegt bzw. bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis.