Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlich anerkannten Sachverständigen Person beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die zuständige Stelle. Die Vorsprache kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bevor Sie bei der sachverständigen Person vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers. Eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h bereits vorhanden.