Rathaus
Ansprechpartner & mehr

Zweitwohnungssteuer Befreiung

Stadt Munster - Fachgruppe 12 - Finanzen

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Munster erhebt keine Zweitwohnungssteuer / Nebenwohnsitzsteuer.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Ansprechperson

Michael Falk
Abteilung: Leiter Fachgruppe 12 - Finanzen
Raum: 3.04
Telefon
05192 130-1200
Fax
05192 130-981200

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

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