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Ansprechpartner & mehr

Abwassergebühr Festsetzung

Stadt Munster - Fachgruppe 12 - Finanzen

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

Berechnungsgrundlage Schmutzwasser:

Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühren bildet die verbrauchte Kubikmetermenge Frischwasser. Es gilt die im Ablesezeitraum aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführte Wassermenge. Die Höhe der Schmutzwassergebühr ist der Gebührensatzung zu entnehmen.

Berechnungsgrundlage Niederschlagswasser (Regenwasser):

Für die Abwassergebühren im Bereich Niederschlagswasser bildet die Berechnungsgrundlage die an den Regenwasserkanal angeschlossene bebaute und befestigte Fläche der Grundstücke. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist der Gebührensatzung zu entnehmen.

Reduzierung der Gebühr wg. Gartenbewässerung:

Die Abwassergebühren im Bereich Schmutzwasser können reduziert werden, wenn nicht eingeleitetes Gießwasser durch einen geeichten Zwischenzähler ermittelt wird, der an dem Wasseranschluss für die Außenbewässerung angebracht wird. Der Stadt der Zwischenzähler ist den Stadtwerken Munster-Bispingen GmbH einmal jährlich mitzuteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Stadtwerken Munster-Bispingen GmbH. Von dort erfolgt die Ablesung, Abrechnung und  -im Namen der Stadt Munster-  die Bescheiderteilung zur Abwassergebührenfestsetzung.

Die Kalkulation der Abwassergebühr je m³ erfolgt weiterhin durch die Stadt Munster, Fachgruppe Finanzen.

Stadtwerke Munster Bispingen GmbH
Rehrofer Weg 127-133, 29633 Munster

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Hauseigentümer werden von den Stadtwerken jährlich angeschrieben und zur Meldung der Zählerstände aufgefordert. Diese Meldung wird für die Festsetzung benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Satzung. Demnach werden zur Zeit Abwassergebühren i.H.v. 2,78 € je m³ Schmutzwasser erhoben. Für die Beseitigung des Regenwassers wird eine Gebühr i.H.v. 0,23  je Bemessungsfläche erhoben. Dies ist allerdings nur für Grundstücksentwässerungen ohne eigene Versickerungsmöglichkeit relevant. Darüber hinaus wird für die Bearbeitung von Absetzungen bei Gartenwasserzählern eine jährliche Gebühr in Höhe von 20 € erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldefristen für die Zählerstände werden rechtzeitig von den beauftragten Stadtwerken gegenüber den Hauseigentümern mitgeteilt.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Ansprechperson

Michael Falk
Abteilung: Leiter Fachgruppe 12 - Finanzen
Raum: 3.04
Telefon
05192 130-1200
Fax
05192 130-981200

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