Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Berechnungsgrundlage Schmutzwasser:
Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühren bildet die verbrauchte Kubikmetermenge Frischwasser. Es gilt die im Ablesezeitraum aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführte Wassermenge. Die Höhe der Schmutzwassergebühr ist der Gebührensatzung zu entnehmen.
Berechnungsgrundlage Niederschlagswasser (Regenwasser):
Für die Abwassergebühren im Bereich Niederschlagswasser bildet die Berechnungsgrundlage die an den Regenwasserkanal angeschlossene bebaute und befestigte Fläche der Grundstücke. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist der Gebührensatzung zu entnehmen.
Reduzierung der Gebühr wg. Gartenbewässerung:
Die Abwassergebühren im Bereich Schmutzwasser können reduziert werden, wenn nicht eingeleitetes Gießwasser durch einen geeichten Zwischenzähler ermittelt wird, der an dem Wasseranschluss für die Außenbewässerung angebracht wird. Der Stadt der Zwischenzähler ist den Stadtwerken Munster-Bispingen GmbH einmal jährlich mitzuteilen.