Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der zuständigen Stelle erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
• land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
• Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag (Grundlagenbescheid). Die Stadt Munster beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die steuerliche Eigentumsumschreibung erfolgt durch das Finanzamt zum 1.1. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Eine frühere grundsteuerliche Umschreibung ist auf schriftlichen Antrag des Käufers bei der Stadt Munster möglich.