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Hundesteuer

Stadt Munster - Fachgruppe 12 - Finanzen

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Munster.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung des Hundes soll umgehend nach Geburt oder Anschaffung des Hundes bei der Stadt Munster erfolgen.

Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldung kann über die Online-Dienstleistungen auf der Homepage der Stadt Munster, das Ordnungsamt oder der Fachgruppe Finanzen der Stadt Munster erfolgen. Zuständig für die Festsetzung der Hundesteuer ist die Fachgruppe Finanzen, Frau Andrea Emmann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Unterlagen sind im Antragsformular aufgeführt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Steuerhöhe richtet sich nach der Zahl der gehaltenen Hunde. Sie beträgt gem. Hundesteuersatzung der Stadt Munster

  • für den ersten Hund                                                                                           96 €
  • für den zweiten Hund                                                                                       108 €
  • für den dritten Hund und jeden weiteren  Hund jew.                             120 €

Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird für die neue Hundesteuermarke eine Gebühr i.H.v. 2 € erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung soll unmittelbar nach Anschaffung oder Geburt des Hundes erfolgen. Weitere Fristen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Rechtsgrundlage

  • Hundesteuersatzung der Stadt Munster

Was sollte ich noch wissen?

Die Stadt der Stadt Munster sieht unter besonderen Bedingungen Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Die Anmeldung eines Hundes ist mittlerweile mit weiteren gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen verbunden. So ist gleichzeitig ein Sachkundenachweis vorzulegen sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass der Hund gechipt ist. Die Abwicklung hierzu erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadt Munster.

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Ansprechperson

Andrea Emmann
Abteilung: Fachgruppe 12 - Finanzen
Raum: 3.08
Telefon
05192 130-1201
Fax
05192 130-981201

Formulare

Hunde-Anmeldung
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