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Anliegerbescheinigung Ausstellung

Stadt Munster - FG 31 - Bauverwaltung

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
  • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
§ 135a Baugesetzbuch (BauGB)
§ 64 Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)
§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Ansprechperson

Lars Bukowski
Fachgruppenleiter Bauverwaltung
Abteilung: Leiter - Fachgruppe 31 Bauverwaltung
Raum: 1.16
Telefon
05192 130-3100
Fax
05192 130-983100

Parken

Parkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 45
Behindertenparkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 5
Parkplatz: Poststraße
Anzahl: 18

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft