Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Im Wesentlichen wird benötigt:
• Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
• Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
• Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
• Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
• Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
• Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
• Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Ist die Nutzungsänderung genehmigungsfrei, hat die Bauherrin oder der Bauherr über die beabsichtigte Nutzungsänderung eine schriftliche Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen und die in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) genannten Unterlagen (im Wesentlichen den Entwurf) beizufügen.
Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)