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Bauaktenarchiv

Stadt Munster - FG 31 - Bauverwaltung

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Landkreise führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie beim Landkreis Heidekreis nach.

Landkreis Heidekreis

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.


Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Spezielle Hinweise - Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Ansprechperson

Lars Bukowski
Fachgruppenleiter Bauverwaltung
Abteilung: Leiter - Fachgruppe 31 Bauverwaltung
Raum: 1.16
Telefon
05192 130-3100
Fax
05192 130-983100

Parken

Parkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 45
Behindertenparkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 5
Parkplatz: Poststraße
Anzahl: 18

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft