Rathaus
Ansprechpartner & mehr

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

Stadt Munster - FG 31 - Bauverwaltung

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Übersicht der zentralen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Ansprechperson

Irina Flaum
Abteilung: Fachgruppe 31 - Bauverwaltung
Raum: 1.21
Telefon
05192 130-3103
Fax
05192 130-983103

Formulare

Veranstaltungen im öff. Verkehrsraum,Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Parken

Parkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 45
Behindertenparkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 5
Parkplatz: Poststraße
Anzahl: 18

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft