Sie können einen Antrag auf Grenzfeststellung stellen, wenn Sie
- Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer
- eine erbbauberechtigte Person
- eine Person mit Vollmacht (Bevollmächtigte/ Bevollmächtigter) oder Zustimmung der Eigentümerin/ des Eigentümers oder der/des Erbbauberechtigten
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Die Kostenübernahme muss eindeutig angegeben werden.
Die Haftungserklärung regelt die Kostenübernahme durch die Antragstellerin/ den Antragsteller, sofern die/ der angegebene Kostenschuldnerin/ Kostenschuldner ausfällt.