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Lageplan (einfach oder qualifiziert)

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Verden - Katasteramt Soltau

Postanschrift:
Birkenstraße 13 - 15
29614 Soltau
05191 806-0
05191 806-49

Leistungsbeschreibung

Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beim Landkreis zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.

 

Die Vorlage eines qualifizierten Lageplans ist in aller Regel bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich. Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde.

 

Der einfache Lageplan enthält folgende Angaben aus dem Liegenschaftskataster:


• die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung
• die Bezeichnung des Baugrundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
• den Flächeninhalt des Baugrundstücks
• die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
• den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken (soweit im Liegenschaftskataster nachgewiesen)
• die im Liegenschaftsbuch enthaltenen Hinweise auf Baulasten


Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich noch folgende Angaben:


• die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster
• eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit
• die Eigentümer der benachbarten Grundstücke
• eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes

Verfahrensablauf

Der Lageplan kann mit wenigen Angaben wie bspw. der Lage des Baugrundstücks und den Herstellungskosten des Bauvorhabens beantragt werden. Im ersten Schritt wird für das Baugrundstück sodann die Qualität der Liegenschaftsgrafik geprüft; bei unzureichender Qualität werden vorhandene Vermessungsunterlagen ausgewertet und die Liegenschaftsgrafik entsprechend verbessert. Im zweiten Schritt werden die Auszüge aus der Liegenschaftsgrafik und der Liegenschaftsbeschreibung zusammengetragen, aufbereitet und versendet.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnerinnen und  Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin, bzw. einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).

Liste der niedersächsischen Katasterämter
Liste der in Niedersachsen zugelassenen ÖbVIs

Spezielle Hinweise - An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes f&uum

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Erstellung eines Lageplanes stellen, wenn Sie

  • eine Architektin bzw. Architekt oder sonstige Person mit Vollmacht oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Erbbauberechtigten bzw. des Erbbauberechtigten,
  • Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer oder
  • eine erbbauberechtigte Person

sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aussage der unteren Bauaufsichtsbehörde, ob ein einfacher oder qualifizierter Lageplan benötigt wird
  • Amtliche Adresse oder Katasterbezeichnung/ Flurstückskennzeichen des Grundstücks, auf dem das neue Bauvorhaben errichtet werden soll.
  • Herstellungskosten und Art des Bauvorhabens
  • Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Eigentümerin/ Eigentümer oder erbbauberechtigt ist, wird eine formlose Vollmacht durch die Grundstückseigentümerin/ den Grundstückseigentümer oder die Erbbauberechtigte/ den Erbbauberechtigten benötigt.
  • Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Kostenschuldnerin/ Kostenschuldner ist, wird eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Regionaldirektionen und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.

Für ein Einfamilienwohnhaus mit einem Herstellungswert von bis zu 350.000,-€ werden Gebühren von rd. 260,-€ für einen einfachen Lageplan fällig.

Ein qualifizierter Lageplan kostet für das Beispiel rd. 910,-€.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Dauer bis zu 5 Werktagen.

Der qualifizierte Lageplan nimmt wegen seines erforderlichen Außendienstanteils (Überprüfung der örtlichen Verhältnisse und der Angaben des Liegenschaftskatasters) einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch; i. d. R. liegt er nach drei Wochen vor.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienst vorhanden: Ja

Online-Antrag: Lageplan beantragen

 

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Der Begriff Lageplan wird oft für einen gewöhnlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte synonym verwendet: Daher ist vorab mit der Bauaufsichtsbehörde zu klären, ob ein Auszug aus der Liegenschaftskarte ausreichend ist oder ein amtlicher Lageplan im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich ist.  

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Referat 44

Anschrift

Öffnungszeiten

montags bis freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

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