Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beim Landkreis zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.
Die Vorlage eines qualifizierten Lageplans ist in aller Regel bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich. Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde.
Der einfache Lageplan enthält folgende Angaben aus dem Liegenschaftskataster:
• die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung
• die Bezeichnung des Baugrundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
• den Flächeninhalt des Baugrundstücks
• die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
• den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken (soweit im Liegenschaftskataster nachgewiesen)
• die im Liegenschaftsbuch enthaltenen Hinweise auf Baulasten
Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich noch folgende Angaben:
• die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster
• eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit
• die Eigentümer der benachbarten Grundstücke
• eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes