Rathaus
Ansprechpartner & mehr

Bestattung anmelden

Stadt Munster - Friedhofsverwaltung

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen in Niedersachsen gesetzliche Friedhofspflicht.

Bei einem Todesfall besteht die Pflicht, unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt zu verständigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus, welche der für den Todesfall zuständigen Stelle zuzuleiten ist.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:

• Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
• Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
• Vorfahren (Eltern, Großeltern)
• Geschwister


Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die zuständige Stelle des Sterbe- oder Auffindungsortes für die Bestattung zu sorgen; in diesem Fall bestimmt sie über Art und Ort der Bestattung.

Teaser

Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Munster.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
  •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

Voraussetzungen

Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Sterbeurkunde
• Antrag auf Beisetzung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren  nach der Friedhofssatzung der Stadt Munster vom 04.12.2008 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.03.2016 an. Sorgt die zuständige Stelle für die Bestattung, haften die Bestattungspflichtigen für die dabei entstandenen Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen spätestens 8 Tage nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

  • Gemeinden
  • Kirchen, Kirchengemeinden
  • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen)

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

Ansprechperson

Andrea Tegtmeyer
Abteilung: Fachgruppe 31 - Friedhofsverwaltung
Raum: 1.13
Telefon
05192 130-3104
Fax
05192 130-983104

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft