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    Organe und Gremien der Stadt

    Die Stadt Munster beruht auf dem kommunalrechtlichen Prinzip der Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass die Stadt ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung verwaltet. Das Ziel ist, das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern (§ 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz).

    Das Hauptorgan der Stadt Munster ist der Rat. Ihm gehören die von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Kommunalwahl 33 gewählte Personen sowie kraft Amtes der Bürgermeister.
    Sitzverteilung in der Legislaturperiode 2021-2026:

     

    CDU-Fraktion 7 Sitze
    SPD-Fraktion 11 Sitze
    Gruppe FDP/WGM 3 Sitze
    B'90/Grüne 4 Sitze
    Munster Union 7 Sitze

     

     

     

     

     

    Zu weiteren Organen gehört der Verwaltungsausschuss, der nicht öffentlichtlich tagt.

    Um intensiv und fachgerecht über die verschiedensten Themen der Stadt zu beraten, hat der Rat aus seiner Mitte folgende Fachausschüsse gebildet, die öffentlich beraten:

    1. Finanzausschuss
    2. Bau-, Klima- und Umweltausschuss
    3. Ordnungs- und Feuerwehrausschuss
    4. Ausschuss für Jugend, Soziales und Teilhabe
    5. Kultur-, Tourismus- und Sportausschuss
    6. Ausschus für Schule und Kindertagesstätten
    7. Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung

     

    Detaillierte Informationen über Ratsmitglieder, Gremienbesetzung, Sitzungsterminen sowie Tagesordnungen der Sitzungen finden Sie bequem im Bürgerinformationssystem.

     

    Neben den gesetzlich festgelegten Gremien ist in der Stadt Munster der Seniorenbeirat, der sich für die Belange älterer Menschen einsetzt, aktiv.