Nach § 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes haben Kommunen eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Die Position der Gleichstellungsbeauftragten bleibt dem weiblichen Geschlecht vorbehalten.
Ziele und Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz, Artikel 3 Abs. 2)
Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten für die Stadt Munster ist derzeit unbesetzt.
Die Ausschreibung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.