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    Ihre Ansprechpartner

    Gleichstellungsbeauftragte

    Nach § 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes haben Kommunen eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

     

    Die Position der Gleichstellungsbeauftragten bleibt dem weiblichen Geschlecht vorbehalten.

     

    Ziele und Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten:

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz, Artikel 3 Abs. 2)

    Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten für die Stadt Munster ist derzeit unbesetzt.

     

    Die Ausschreibung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.