Der Ortsvorsteher ist ein Vertreter eines nicht selbständigen Ortes gegenüber der zuständigen Gemeinde.
Die Stadtteile, bestehend aus den früheren Gemeinden: Alvern, Breloh, Ilster, Oerrel, Töpingen und Trauen, bilden je eine Ortschaft mit Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher.
Ortsvorsteher haben die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Gemeinde zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen zu erfüllen. Sie oder er kann in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge unterbreiten und von der Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamten Auskünfte verlangen. Sie nehmen an den Beratungen im Rat, im Verwaltungsausschuss und in den übrigen Ratsausschüssen teil.