Die Stadt zeichnet Personen mit der Stadtplakette aus, die sich örtlich oder in überörtlichen Einrichtungen und Veranstaltungen um die Stadt, ihre Einwohner und ihre Einrichtungen auf politischem, gesellschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet verdient gemacht haben. Über die Verleihung der Stadtplakette entscheidet der Rat der Stadt.